Lieber Welpen-Interessent,
wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Hunden.
Der Club für französische Hirtenhunde (cfh) ist der erste und älteste zuchtbuchführende Verein für die Rassen Briard, Beauceron und Picard im Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH).
Der cfh stellt hohe Ansprüche an die Qualität seiner Züchter, seiner Zuchtstätten und seiner Zuchthunde:
- Jeder Züchter muss vor seinem Einstieg in die Zucht an einer eintägigen Tagung für Zuchtanfänger teilgenommen haben, auf der Grundwissen zu allen Fragen der Zucht vermittelt wird.
- Jede Zuchtstätte wird vor den ersten Zuchtaktivitäten von einem Zuchtwart auf räumliche Gegebenheiten und Haltungsbedingungen der Hunde überprüft und regelmäßig bei den Wurfabnahmen kontrolliert.
- Alle Würfe werden veterinärmedizinisch betreut, geimpft und in der achten Lebenswoche von einem Zuchtwart des cfh abgenommen. Jeder einzelne Welpe wird begutachtet und erhält einen ausführlichen Wurfabnahmebericht, der als Bestandteil der Ahnentafel dem Welpenerwerber ausgehändigt wird.
- Jeder Hund – Rüde wie Hündin – muss vor seinem ersten Zuchteinsatz im cfh zur Zucht zugelassen werden.
Die Zuchtzulassung erfolgt bei entsprechender Qualität durch die Zuchtkommission nach dem Urteil des Zuchtrichters.
Zusätzlich muss nachgewiesen werden, dass der Hund im Vorfeld auf mindestens drei Ausstellungen erfolgreich vorgestellt wurde. - Jeder Hund muss vor seiner Zuchtzulassung auf HD geröntgt und das Röntgenbild von einem Gutachter der deutschen Zentralauswertungsstelle (GRSK) ausgewertet worden sein. Ein HD-kranker Hund wird im cfh nicht zur Zucht zugelassen.
Es liegt im Interesse des cfh, dass möglichst viele Hunde aus cfh-Zucht auf HD geröntgt und ausgewertet werden. Deswegen wird die Auswertung durch den Gutachter der GRSK von cfh finanziert und ist gebührenfrei für alle Hunde aus cfh-Zucht sowie für alle Hunde von cfh-Mitgliedern. - Jeder Hund muss vor seiner Zuchtzulassung einen aufwändigen Verhaltenstest bestehen.
Ein Hund, der sich ängstlich oder aggressiv zeigt, kann im cfh nicht zur Zucht zugelassen werden. - Der Schutz der Zuchthündin liegt uns am Herzen.
Mit einer Hündin dürfen höchstens vier Würfe gezüchtet werden, sie darf letztmalig in ihrem achten Lebensjahr belegt werden.
Damit sich eine Hündin nach Geburt und Aufzucht der Welpen eines Wurfes ausreichend erholen und regenerieren kann, darf sie frühestens nach 12 Monaten wieder belegt werden. - Der cfh versteht sich als Hobbyzuchtverein, deswegen ist die Zahl der Würfe für einen Züchter begrenzt;
in einer Zuchtstätte dürfen in zwei Jahren höchstens vier Würfe aufgezogen werden.
Wir wünschen Ihnen viel Glück und Erfolg bei der Suche nach Ihrem neuen Familienmitglied,
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Wir würden uns freuen, Sie hoffentlich bald auf einer unserer Veranstaltungen (Ausstellungen, Spaziergänge, Arbeitstage, Franzosen-Stammtische usw.) kennenlernen zu dürfen.
Ihr cfh – club für französische hirtenhunde