Beschlüsse der ZK

Wirksame ZK-Beschlüsse
Stand Mai 2025

 

Hodenfehler

Stellt ein Zuchtwart bei der Wurfabnahme fest, dass bei einem Rüden nicht beide Hoden korrekt abgestiegen sind, verbleibt die Ahnentafel des betroffenen Hundes beim Zuchtbuchamt. Wenn der korrekte Hodenabstieg nicht bis zum vollendeten 105. Tag (15 Wochen) nach der Geburt von einem Zuchtwart des cfh oder, nach Absprache mit dem ZBA, von einen VDH-Zuchtrichter schriftlich beim Zuchtbuchamt bestätigt wird, erfolgt der Eintrag auf der Ahnentafel: Zuchtausschluß wegen Hodenfehler (veröffentlicht in CJ 6/2015, mit Ergänzung vom 6.5.2023)

Rückbiss

Ist ein Rückbiss eines Welpen bei Wurfabnahme so stark, dass die Canini des Unterkiefers auf gleicher Höhe bzw. hinter den Canini des Oberkiefers stehen bzw. beträgt der Rückbiss 1cm und mehr, wird die Ahnentafel des Welpen einbehalten und vom Zuchtbuchamt ein Zuchtausschluss eingetragen. (veröffentlicht in CJ 6/2016)

Knickrute

Wird vom Zuchtwart bei der Wurfabnahme ein Rutenfehler (Knick in der Rute) festgestellt und ist der Züchter des Wurfes mit dem Eintrag in die Ahnentafel nicht einverstanden, so kann der Züchter, kostenpflichtig, unter Vorlage eines Röntgenbildes (ganze Rute in zwei Projektionsebenen) des betreffenden Welpen, über das ZBA ein Gutachten des Herrn Dr. Telhelm anfordern. Dieses Röntgenbild muss dem ZBA innerhalb von
3 Monaten nach der Wurfabnahme vorliegen. (veröffentlicht in CJ 3/2006)

Krallenfehler

Wird vom Zuchtwart bei der Wurfabnahme ein zuchtausschließender Krallenfehler festgestellt und ist der Züchter des Wurfes mit dem Eintrag in die Ahnentafel nicht einverstanden, so kann er kostenpflichtig, unter Vorlage eines Röntgenbildes der Pfote (mit eingeblendeter Zuchtbuch- oder Chipnummer) des betreffenden Welpen, innerhalb von 14 Tagen nach der Wurfabnahme über das Zuchtbuchamt ein Gutachten des Herrn Dr. Tellhelm, Uni Gießen, anfordern. Dessen Befund ist bindend. (veröffentlicht in CJ 1/2005)

Nabelbruch

Stellt ein Zuchtwart bei der Wurfabnahme einen Nabelbruch fest, der OP-bedürftig erscheint oder dessen OP-Bedürftigkeit mit einem Tierarzt abgeklärt werden soll, muss der Züchter ein Attest des Tierarztes vorlegen, welches entweder die erfolgte OP bescheinigt oder bescheinigt, dass nach Ansicht des Tierarztes der Bruch nicht OP-bedürftig ist. (veröffentlicht in CJ 1/2002)

Aufzuchtphase

Welpen dürfen in der Aufzuchtphase, das heißt bis zum frühest möglichen Abgabetermin den Züchterhaushalt (die Zuchtstätte) außer zu aufzuchtbedingten Wegen und Fahrten, wie Tierarztbesuche und kleinere Spaziergänge und –Fahrten nicht verlassen. Untersagt ist in dieser Zeit mit obigen Ausnahmen jegliches Verbringen der Welpen nach außerhalb der Zuchtstätte, insbesondere an Orte, wo öffentliche oder nicht öffentliche Hundeveranstaltungen stattfinden. (veröffentlicht in CJ 6/2008)

Mindestgewicht

Das Körpergewicht von in das Zuchtbuch des Clubs eingetragenen Welpen muss bei der Abgabe mindestens 5000 Gramm betragen. Die Zuchtwarte werden angewiesen, bei der Wurfabnahme von Welpen mit einem Körpergewicht von unter 5000 Gramm den Eintrag auf dem Wurfabnahmebericht vorzunehmen: Der Welpe darf erst mit einem Körpergewicht von mindestens 5000 Gramm abgegeben werden. (veröffentlicht in CJ 6/2008)

Anwesenheit Züchter

Während der gesamten Dauer von Zuchtstätten- und Wurfabnahmen ist die Anwesenheit eines Zuchtverantwortlichen, d.h. mindestens einer Person für die der betreffende Zwingername geschützt ist
oder für die der Zwingernamensschutz beantragt wurde, zwingend erforderlich.
(veröffentlicht in CJ 6/2011)

 

 Mehrfachbelegung

Die Mehrfachbelegung von Hündinnen während einer Hitze ist verboten.

Beauceron

Rüden mit 70cm und Hündinnen mit 68cm erhalten zukünftig eine Empfehlung bei der ZZL

Briard

Briards, die in einem Alter von unter 3 Jahren bei einer Zuchtzulassung eine Auflage auf die Fellfarbe erhalten haben, können bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres zur Überprüfung dieser Auflage der Zuchtkommission im Rahmen einer Zuchtzulassungsveranstaltung erneut vorgestellt werden; die Anmeldung erfolgt formlos beim ZBA, dabei ist die Original-Ahnentafel einzureichen; die Vorstellung ist gebührenfrei. (veröffentlicht in CJ 6/2013, Beschluss ZK u. VS wegen Kostenrelevanz)

Briard

Ab 2018 werden für die ZZL von Briards eU-Atteste nur noch von inländischen Tierärzten anerkannt. (veröffentlicht in CJ 6/2017)